§1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Förderverein trägt den Namen ‚ Förderverein Kleine Oase’
- Er dient ausschließlich unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abschnittes ‚Steuerbegünstigte Zwecke’ der Abgabenordnung, und zwar insbesondere durch die Aufgaben, die in §2 dieser Satzung aufgeführt sind. Der Förderverein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftiche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die Satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Verbandes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Förderkreises. - Der Sitz des Fördervereins ist in 45711 Datteln, Hagemer Kirchweg 14.
- Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2
Aufgaben des Förderkreises
- Der Förderverein widmet sich der Förderung des Gesundheitswesens und der Aufgabe, auf die Probleme behinderter Kinder aufmerksam zu machen, ihre Interessen zu vertreten, so wie die Lebenssituation und die ideelle Unterstützung der behinderten Kinder zu verbessern. Das Hauptanliegen ist die Unterstützung für behinderte Kinder jeden Alters, unabhängig vom Grad der Behinderung, in der oben benannten Einrichtung.
- Die begünstigte Einrichtung ist das Kurzzeitwohnheim für behinderte Kinder und Jugendliche „Kleine Oase“ in 45711 Datteln, Hagemer Kirchweg 14, in der Trägerschaft der Vestischen Caritas Kliniken GmbH.
- Der Förderverein soll in seiner Aufgabenstellung insbesondere
- Die Öffentlichkeit auf die Lebenssituation behinderter Kinder aufmerksam machen und zur solidarischen Unterstützung der behinderten Kinder unterstützen
- Erforderliche Maßnahmen für Einrichtung der Hilfe für behinderte Kinder fördern; dies geschieht insbesondere durch finanzielle Unterstützung.
§8
Satzungsänderung und Auflösung des Fördervereins
- Änderungen der Satzung und eine Auflösung des Fördervereins können nur auf einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei drittel der erschienen Mitglieder beschlossen werden, wenn wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
- Sollte die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke unmöglich werden, oder der Verein aus einem anderen Grunde aufhören müssen zu bestehen, so kann die Auflösung nur durch eine eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn zwei drittel der Anwesenden dem Beschluss zustimmen.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Fördervereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Fördervereins der Vestischen Caritas- Kliniken GmbH als Träger der Einrichtung zu, mit der Aufgabe es von dem Konto der
Vestischen Kinderklinik Datteln an die Kleine Oase, Hagemer Kirchweg 14, 45711 Datteln zwecks Unterstützung behinderter Kinder weiterzuleiten.
§9
Die Satzung tritt am 06.06.2007 in Kraft.